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Stadt Bischofsheim a.d.Rhön
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Aktuelles
Umsatzsteuerrückerstattung für Beiträge zur Wasserversorgung
Die Stadt Bischofsheim a.d.Rhön hat seit September 2009 wiederholt darauf hingewiesen, dass Abgabebescheide der Wasserversorgung, in denen ein Mehrwertsteuersatz von mehr als 7 % ausgewiesen ist, auf Antrag berichtigt werden können. Betroffen hiervon sind unter anderem alle Grundstückseigentümer die im Oktober 2006 einen Schlussbescheid erhalten haben. Der Antrag kann hier herunter geladen oder auch im Bürgerbüro abgeholt werden und muss umgehend bei der Stadt eingereicht werden, da mit der Auszahlung begonnen werden soll. Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
· keine Vorsteuerabzugsberechtigung
· Identität zwischen Antragsteller und Empfänger des Abgabebescheides.
