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Umsatzsteuerrückerstattung für Beiträge zur Wasserversorgung

 

Die Stadt Bischofsheim a.d.Rhön hat seit September 2009 wiederholt darauf hingewiesen, dass Abgabebescheide der Wasserversorgung, in denen ein Mehrwertsteuersatz von mehr als 7 % ausgewiesen ist, auf Antrag berichtigt werden können. Betroffen hiervon sind unter anderem alle Grundstückseigentümer die im Oktober 2006 einen Schlussbescheid erhalten haben. Der Antrag kann hier herunter geladen oder auch im Bürgerbüro abgeholt werden und muss umgehend bei der Stadt eingereicht werden, da mit der Auszahlung begonnen werden soll. Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
·                    keine Vorsteuerabzugsberechtigung
·                    Identität zwischen Antragsteller und Empfänger des Abgabebescheides.

 

           Antrag auf Umstatzsteuerrückerstattung           



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Anschrift
Stadt Bischofsheim a.d.Rhön
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim a. d. Rhön

Tel 09772/9101-0
Fax 09772/9101-29


Öffnungszeiten

vormittags:

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

 

nachmittags:

Di.:     13:30 - 16:00 Uhr

Do.:    13:30 - 17:30 Uhr