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Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 20.04.2022)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 16.12.2021)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 25.11.2021)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (14.07.2021)
1. Bestandsaufnahme im Stadtgebiet (14.07.2021)
Veröffentlichung vom 20.04.2022
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön in seiner Sitzung vom 12.04.2022 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Bischofsheim i. d. Rhön, den 20.04.2022
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 16.12.2021
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Ausschreibung im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR durch. Da der Vertragswert der Konzession voraussichtlich den derzeit geltenden Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, wird das Vergabeverfahren über das Vergabeportal "tender24" abgewickelt.
Sämtliche Informationen, Veröffentlichungen und Dokumente zu diesem Vergabeverfahren finden Sie unter folgendem Link:
Bischofsheim i. d. Rhön, den 16.12.2021
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 25.11.2021
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön hat im Zeitraum vom 14.07.2021 bis zum 30.08.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.
Bischofsheim i. d. Rhön, den 25.11.2021
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 14.07.2021
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Stadtgebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 30.08.2021 an folgende Adresse zu richten:
Stadt Bischofsheim i. d. Rhön
Herrn Bürgermeister Georg Seiffert
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim i. d. Rhön
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Bischofsheim i. d. Rhön, den 14.07.2021
Georg Seiffert
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 14.07.2021
Bestandsaufnahme im Stadtgebiet
Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die Stadt Bischofsheim i. d. Rhön hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.
Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Stadtgebietes der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.
Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:
- Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung -Nutzungsbedingungen- (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten als Auftragnehmer (ausfüllbare PDF-Datei)
- Adressliste zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel-Datei / geschützter Download-Link)
- Kartendarstellung zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF-Datei)
Bischofsheim i. d. Rhön, den 14.07.2021
Georg Seiffert
1. Bürgermeister